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Artikel 13 – Der Merkelfilter

Eintrag vom 5. April 2019

Das EU-Parlament macht sich seit neuestem Gedanken über das Internet, genauer gesagt darüber, wie man das Urheberrecht besser schützen kann.

Zu diesem Thema haben sie sich den allseits bekannten Artikel 13 ausgedacht. Aber was ist Artikel 13 und was bedeutet das für uns?

Wenn Artikel 13 durchgesetzt wird, müssen große Netzwerke wie Youtube oder Instagram alles, was die Nutzer hochladen wollen, vorher auf die Urheberrechte überprüfen. Das heißt alles, was von anderen Personen stammt, z.B. Bilder auf Fanpages, TikTok´s oder Lyric Videos (wegen der Musik) dürfen nicht gepostet werden. Dies ist der so genannte Uploadfilter. Das bedeutet aber auch, dass Influencer ihren Content so nicht weiter führen dürfen. Im Grunde genommen werden wir also in unserer Freiheit und Kreativität eingeschränkt. Um diesen Artikel durchsetzen zu können, ignoriert die CDU alle Demonstrationen und Unterschriftensammlungen. Sie behaupten, alle Unterschriften wurden oder sind Bots.

Unserer Meinung nach ist dieser Artikel nicht umsetzbar und auch nicht wirklich sinnvoll. Dieser Merkelfilter sollte nicht durchgesetzt werden. Unserer Kreativität und Persönlichkeit zuliebe.

von Lena und Janie

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