Wir
über uns – das Gymnasium an der Verbundschule Hille
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Das
Gymnasium Hille wurde im Juni 2005 auf der Basis des damals gültigen
Schulgesetzes und eines einstimmigen Ratsbeschlusses der Gemeinde
Hille beim Land NRW beantragt. Dieser organisatorische Verbund einer
Gesamtschule mit einem Gymnasium ist an öffentlichen Schulen in
NRW einzigartig und wird es aufgrund der veränderten
Gesetzeslage vorerst auch bleiben.
Seit dem Schuljahr 2006/2007
gibt es dementsprechend in Hille eine neue Schulform, die
organisatorisch und personell mit der bestehenden Gesamtschule
verbunden ist, das Gymnasium. Mit der „Schule im organisatorischen
Verbund“ (kurz Verbundschule) hat die Gemeinde Hille also zwei
Schulformen unter einem Dach: hier die Gesamtschule, dort das
Gymnasium. Damit ist in Hille eine überaus interessante
bildungspolitische Entwicklung gestartet worden. Beide Schulformen
haben eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Kollegium.
Die
Gesamtschule bleibt als integrierte Schule in ihrer jetzigen Form
unverändert bestehen. Auch diese Schulform nimmt nach wie vor
Kinder mit Gymnasialempfehlung auf, besonders diejenigen, denen wie
bisher 9 Jahre Schulzeit bis zum Abitur gut tun. Das Gymnasium stellt
ein neues, weiteres und eigenes Angebot dar. Mit dieser Ausprägung
der Verbundschule, hier Gymnasium – dort Gesamtschule – ist es
Rat und Verwaltung der Gemeinde Hille gelungen, allen Ansprüchen
an Schule und Schulformen gerecht zu werden. Eltern, die für ihr
Kind den Besuch eines Gymnasiums wünschen, können diesen
Wunsch jetzt auch in Hille realisieren.
Das
neue Gymnasium wurde so gut angenommen, dass es seit dem Schuljahr
2007/08 zweizügig geführt wird. Die Unterrichtsversorgung
war am Gymnasium Hille schon von Beginn an in allen Fächern
gesichert, denn bereits bei seiner Gründung waren mehr als 50%
der an der Gesamtschule tätigen Lehrerinnen und Lehrer von ihrer
Ausbildung her Gymnasial- und Sekundarstufen II-Lehrer und/oder haben
vor ihrer Tätigkeit an der Gesamtschule Unterrichtserfahrung an
einem Gymnasium gesammelt. Im Gymnasium wird nach eigenen, für
diese Schulform (NRW-weit) allgemein verbindlichen Richtlinien,
Lehrplänen und Stundentafeln unterrichtet. Dazu gehört auch
die schulformtypische Versetzungsregelung.
Beim
Besuch des Gymnasiums verkürzt sich die Schulzeit für die
dortigen Schülerinnen und Schüler auf 12 Jahre. Die Kinder
benötigen also nur noch 8 Jahre bis zum Abitur. Die
Wochenstundenzahlen der einzelnen Jahrgänge am Gymnasium wurden
deshalb erhöht, und zwar auf in der Regel 32-34 Wochenstunden
pro Schuljahr. Da beim Unterricht von Montag bis Freitag bei jeweils
6 Unterrichtsstunden pro Schulvormittag wöchentlich höchstens
30 Unterrichtsstunden vormittags erteilt werden können, muss
auch am Gymnasium nachmittags unterrichtet werden. Hier kommt nun die
bereits vorhandene Infrastruktur der Verbundschule Hille positiv zum
Tragen: Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern ein
tägliches Mittagessen – sowie bei Bedarf eine
Nachmittagsbetreuung – an; außerdem existiert ein Busverkehr
von der Schule in jeden Ortsteil der Gemeinde sowohl mittags nach der
6. Stunde als auch nach dem Nachmittagsunterricht, und dies täglich
von Montag bis Freitag. Damit ergeben sich eindeutige Vorteile für
den Schulstandort Hille, ganz abgesehen davon, dass damit natürlich
grundsätzlich die Schulwege und Wegezeiten i.d. Regel erheblich
kürzer werden.
Wie
unterscheiden sich die Schullaufbahnen an Gesamtschule Hille und
Gymnasium Hille?
Die
wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
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Gesamtschule
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Gymnasium
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Schuljahre
in der Sek I
- davon
Versetzungsregelung
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6
Jahre (5 – 10)
5-8 in heterogenen Klassen,
in der Regel
Übergang in die nächste Klasse,
9/10 in
Profilklassen
1. Versetzung nach Klasse 9, sonst Wiederholung
nach Beratung, nicht zwangsweise
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5
Jahre (5 – 9)
5/6 Erprobungsstufe
Versetzung in Klasse 7
oder Wiederholung oder Verlassen der Schule
Versetzung ab
Klasse 6 nach jeder Klasse
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Sek
II
Einführungsphase
Qualifikationsphase
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Klasse
11
Klasse 12 + 13
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Klasse
10
Klasse 11 + 12
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Sprachenfolge
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Englisch
ab Klasse 5
ab Klasse 6 Französisch als Wahlpflichtfach
(die 2. Fremdsprache muss nicht gewählt werden)
ab Klasse
8 Latein als Angebot zum Erwerb des Latinums am Ende des Jahrgangs
12
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Englisch
ab Klasse 5
ab Klasse 6 die
2. Fremdsprache als Pflichtfach
für alle: Latein oder Französisch
ab Klasse 8:
Französisch oder eine andere Fremdsprache als
Wahlpflichtfachangebot
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Übergang
in die Oberstufe
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Qualifikationsvermerk
auf dem Abschlusszeugnis am Ende der Klasse 10
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Versetzung
in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
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