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Wir über uns – das Gymnasium an der Verbundschule Hille

Wir über uns – das Gymnasium an der Verbundschule Hille

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Das Gymnasium Hille wurde im Juni 2005 auf der Basis des damals gültigen Schulgesetzes und eines einstimmigen Ratsbeschlusses der Gemeinde Hille beim Land NRW beantragt. Dieser organisatorische Verbund einer Gesamtschule mit einem Gymnasium ist an öffentlichen Schulen in NRW einzigartig und wird es aufgrund der veränderten Gesetzeslage vorerst auch bleiben.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt es dementsprechend in Hille eine neue Schulform, die organisatorisch und personell mit der bestehenden Gesamtschule verbunden ist, das Gymnasium. Mit der „Schule im organisatorischen Verbund“ (kurz Verbundschule) hat die Gemeinde Hille also zwei Schulformen unter einem Dach: hier die Gesamtschule, dort das Gymnasium. Damit ist in Hille eine überaus interessante bildungspolitische Entwicklung gestartet worden. Beide Schulformen haben eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Kollegium.
Die Gesamtschule bleibt als integrierte Schule in ihrer jetzigen Form unverändert bestehen. Auch diese Schulform nimmt nach wie vor Kinder mit Gymnasialempfehlung auf, besonders diejenigen, denen wie bisher 9 Jahre Schulzeit bis zum Abitur gut tun. Das Gymnasium stellt ein neues, weiteres und eigenes Angebot dar. Mit dieser Ausprägung der Verbundschule, hier Gymnasium – dort Gesamtschule – ist es Rat und Verwaltung der Gemeinde Hille gelungen, allen Ansprüchen an Schule und Schulformen gerecht zu werden. Eltern, die für ihr Kind den Besuch eines Gymnasiums wünschen, können diesen Wunsch jetzt auch in Hille realisieren.

Das neue Gymnasium wurde so gut angenommen, dass es seit dem Schuljahr 2007/08 zweizügig geführt wird. Die Unterrichtsversorgung war am Gymnasium Hille schon von Beginn an in allen Fächern gesichert, denn bereits bei seiner Gründung waren mehr als 50% der an der Gesamtschule tätigen Lehrerinnen und Lehrer von ihrer Ausbildung her Gymnasial- und Sekundarstufen II-Lehrer und/oder haben vor ihrer Tätigkeit an der Gesamtschule Unterrichtserfahrung an einem Gymnasium gesammelt. Im Gymnasium wird nach eigenen, für diese Schulform (NRW-weit) allgemein verbindlichen Richtlinien, Lehrplänen und Stundentafeln unterrichtet. Dazu gehört auch die schulformtypische Versetzungsregelung.

Beim Besuch des Gymnasiums verkürzt sich die Schulzeit für die dortigen Schülerinnen und Schüler auf 12 Jahre. Die Kinder benötigen also nur noch 8 Jahre bis zum Abitur. Die Wochenstundenzahlen der einzelnen Jahrgänge am Gymnasium wurden deshalb erhöht, und zwar auf in der Regel 32-34 Wochenstunden pro Schuljahr. Da beim Unterricht von Montag bis Freitag bei jeweils 6 Unterrichtsstunden pro Schulvormittag wöchentlich höchstens 30 Unterrichtsstunden vormittags erteilt werden können, muss auch am Gymnasium nachmittags unterrichtet werden. Hier kommt nun die bereits vorhandene Infrastruktur der Verbundschule Hille positiv zum Tragen: Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern ein tägliches Mittagessen – sowie bei Bedarf eine Nachmittagsbetreuung – an; außerdem existiert ein Busverkehr von der Schule in jeden Ortsteil der Gemeinde sowohl mittags nach der 6. Stunde als auch nach dem Nachmittagsunterricht, und dies täglich von Montag bis Freitag. Damit ergeben sich eindeutige Vorteile für den Schulstandort Hille, ganz abgesehen davon, dass damit natürlich grundsätzlich die Schulwege und Wegezeiten i.d. Regel erheblich kürzer werden.

 

Wie unterscheiden sich die Schullaufbahnen an Gesamtschule Hille und Gymnasium Hille?

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick 

 

Gesamtschule

Gymnasium

Schuljahre in der Sek I
- davon
 
 
 
Versetzungsregelung

6 Jahre (5 – 10)
5-8 in heterogenen Klassen,
in der Regel Übergang in die nächste Klasse,
9/10 in Profilklassen
1. Versetzung nach Klasse 9, sonst Wiederholung nach Beratung, nicht zwangsweise

5 Jahre (5 – 9)
5/6 Erprobungsstufe
Versetzung in Klasse 7 oder Wiederholung oder Verlassen der Schule
Versetzung ab Klasse 6 nach jeder Klasse

Sek II
Einführungsphase
Qualifikationsphase

 
Klasse 11
Klasse 12 + 13

 
Klasse 10
Klasse 11 + 12

Sprachenfolge

Englisch ab Klasse 5
ab Klasse 6 Französisch als Wahlpflichtfach (die 2. Fremdsprache muss nicht gewählt werden)
ab Klasse 8 Latein als Angebot zum Erwerb des Latinums am Ende des Jahrgangs 12

Englisch ab Klasse 5
ab Klasse 6 die
2. Fremdsprache als Pflichtfach für alle: Latein oder Französisch
ab Klasse 8: Französisch oder eine andere Fremdsprache als Wahlpflichtfachangebot

Übergang in die Oberstufe

Qualifikationsvermerk auf dem Abschlusszeugnis am Ende der Klasse 10

Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums

 


 
© 2008 Verbundschule der Gemeinde Hille