Beleidigungen im Klassenchat, Cybermobbing, Deep Fakes … „Keine Situation ist ausweglos!“
Eintrag vom 11. März 2025
Das ist die zentrale Botschaft, die Rechtsanwältin Gesa von Schwerin, Begründerin von Law4school, den Jahrgängen 8-10 in ihren Live-Webinaren mit auf den Weg gab. In diesem Halbjahr folgt die Beschulung weiterer Jahrgänge.

Ein Blick in die Rechtsschulung des zehnten Jahrgangs:
In 90 Minuten lernten die Zehntklässler sehr lebensnah anhand der Fälle von Tom, Anna, Lilly und Sven die juristische Seite von Cybermobbing, Sexting, dem Versenden pornografischer Bilder und Hate Speech kennen, welche Möglichkeiten sie selber haben, um sich zu schützen und wie sie sich auch auf juristischem Weg Hilfe holen können.
Besonderer Clou der Live-Webinare: Während und nach den eindrücklichen Fallbeispielen gab es immer wieder kleine Quizz-Runden, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Einschätzung des Falles, wie auch das Strafmaß aus verschiedenen Antwortoptionen wählen konnten.
„Na klar ist das Erstellen von Fake Accounts ein Gesetzesbruch. Doch wie sieht es aus mit dem Versenden von Hitler-Memes im Klassenchat? Und was kann Ruth tun, deren Nudes von Tobi nach der Trennung hemmungslos geteilt wurden?“
Im letzten Fall handelt es sich klar um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wie dem Recht am eigenen Bild. Das ist bereits ein Straftatbestand, gegen den man rechtlich vorgehen kann.
„Was macht in dem Fall der der Anwalt?“
Wenn Frau von Schwerin Jugendliche vertritt, schickt sie dem Täter eine Abmahnung. Diese enthält neben der Anwaltsrechnung auch eine Unterlassungserklärung. Darin muss der Täter versprechen, sein Opfer künftig in Ruhe zu lassen. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, muss der Täter eine hohe Geldsumme zahlen, bei Nacktbildern sind das schnell 10.000 Euro.
Frau von Schwerins Frage an die Schülerinnen und Schüler: „Wer zahlt? Die Eltern oder der Minderjährige?“ Per Knopfdruck stimmen die Klassen ab. Die mehrheitliche Antwort: „Die Eltern“ ist falsch. „Der minderjährige Jugendliche muss zahlen.“ Nächste Abstimmung: „Wie lange ist ein solches Urteil gültig? 3, 5, 10 oder vielleicht sogar 30 Jahre?“ Die Mehrheit vermutet 10 Jahre. Falsch geraten. Laut Urteil hat das Opfer 30 Jahre lang Anspruch auf die Entschädigung. „Mit Zinsen„, sagt Frau von Schwerin.
„Und wenn ich ungefragt Nacktfotos per WhatsApp bekomme?“ Auch dazu hat Frau von Schwerin wichtige Tipps und erklärt, wie man die Einstellungen ändern muss, um das ungewollte Speichern von verbotenem Bildmaterial zu verhindern.
An den betroffenen Reaktionen der Zehntklässler wird deutlich, dass Sorglosigkeit und fehlendes Unrechtsbewusstsein unter Umständen zu Grenzverletzungen führen, die dem Jugendlichen teuer zu stehen kommen und deren Folgen ihn sein ganzes Leben begleiten werden.
Das Webinar kam super an. Kein Wunder, denn die Schülerinnen und Schüler der Verbundschule hatten sich im Rahmen einer Befragung zum Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt selbst gewünscht, mehr über Cybermobbing und andere digitale Grenzverletzungen zu erfahren. Deshalb durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler der Verbundschule Hille altersangepasste Webinare zu Recht im digitalen Raum. Ermöglicht hat die schulweite Fortbildungsreihe die Gütersloher Osthushenrich-Stiftung, die als Bildungspartner für Kinder und Jugendliche in Ostwestfalen rund achtzig Prozent der Kosten für das Webinar übernimmt, so dass die Verbundschule Hille auch im digitalen Raum mehr Schutz und Sicherheit vor Grenzverletzungen bieten kann.
Zum Glück ist niemand ist allein. Es gibt immer Hilfe! Keine Situation ist ausweglos!
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